Bei Rücktritt vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise wird der Schaden gemäß BGB § 651 Abs. 2 in Rechnung gestellt. Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung.
Wir empfehlen, nach Buchung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.. Dies würde Sie im Falle eines Nichtantritts der Reise gegen anfallende Kosten absichern. Informationen erhalten Sie hierzu bei Ihrer Versicherung oder im nächsten Reisebüro.